Leistungen
Holz- und Bautenschutz, Entrümpelungen und mehr
Angelkort in Ascheberg befreit Sie nicht nur von Schädlingen jeder Art. Unsere professionellen Desinfektoren sind auch bei Entrümpelungen sowie im Bereich Holz- und Bautenschutz Ihre fachkompetenten Ansprechpartner. Wir helfen bei akutem Befall ebenso wie bei der Prävention.
Die Leistungsangebote von Angelkort in Ascheberg:
- Bekämpfung gegen Ratten und Mäuse
- Großräumige Rattenbekämpfung in Städten und Gemeinden
- Bisamrattenbekämpfung
- Der Unterschied zwischen Maulwürfen und Wühlmäusen liegt in der Hügelform. Wühlmäuse bauen in der Regel eher flache, fast einem Fladen ähnliche Hügel, während der Maulwurf einen schönen Spitzen Hügel aufwirft.
- Mit diesem Unterscheidungsmerkmal besteht zunächst für einen Laien die Möglichkeit zur Unterscheidung. Uns stehen selbstverständlich noch andere Methoden zur Verfügung, um feststellen zu können, ob eine Bekämpfungsmaßnahme möglich ist.
- Maulwürfe stehen unter Artenschutz und dürfen nicht bekämpft werden!
Die Bekämpfung: Im Falle eines Wühlmausbefalls begasen wir die Gänge mit Phosphorwasserstoff. Das ist ein Gas, welches schwerer als Luft ist und sich gleichmäßig verteilt, sodass es das komplette Gangsystem der Wühlmäuse flutet. Für diese Methode ist die Zulassung als "Begasungsleiter für Begasungen mit Phosphorwasserstoff im Erdreich" notwendig. Wir erfüllen diese Voraussetzung und sind von der Bezirksregierung zugelassen.
Präventive und bekämpfende Maßnahmen zum Schutz der Bausubstanzen und Schadbeseitigung diedurch tierische und pflanzliche Zerstörung auftreten.( Hausbock, Schwammsanierung, Schimmel )
Die Gegebenheiten sind hierbei für die Vorgehensweise entscheidend.
Als Holzschädlinge werden alle Organismen bezeichnet, die aufgrund der biologischen Eigenschaften in der Lage sind, Holz zu zerstören oder zu beschädigen. Nahezu alle Holzinsekten haben ein ausgeprägtes Verhalten gegenüber dem Zustand des Holzes.
Bei Holzschädlingen wird zwischen folgenden Eigenschaften unterschieden:
- Primäre Holzinsekten (befallen den gesunden lebenden Baum)
- Sekundäre Holzinsekten (befallen geschwächtes, kränkelndes, gefälltes oder absterbendes Holz)
- Tertiäre Holzinsekten (ernähren sich vom faulenden Holz)
Zum weiteren zwischen:
Tierischen Holzschädlingen / Holzzerstörenden Nagekäferarten:
- Bockkäferarten ( Hausbock, Scheinbock )
- Nagekäferarten ( gekämmter, weicher, gewöhnlicher Nagekäfer – auch Holzwurm genannt )
- Splintholzkäfer
- Bohrkäfer
- Trotzkopf
Pilze
- Braunfäule
- Weißfäule
Um eine genaue Ursachen festzustellen ist eine Vorort Analyse durch den Fachmann notwendig. Hierbei ist neben den Fraßschäden auch eine genaue Artbestimmung erforderlich, ggf. durch unser Analyselabor.
Holzschutzmaßnahme nach DIN 68800 Teil 3 und Teil 4
- Professionelle Marderabwehr
- Marderschreckpräparate sind nur bei geringem Befall bedingt wirksam, bei wiederkehrendem Befall ist professionelle Hilfe gefragt
- Marder fallen unter das Tierschutzgesetz und unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht. Für sie gilt eine Jagd- und Schonzeit
- Anwendung von giftfreien Marderrepellenten und Einsatz von Lebendfallen
- Marder sowie Siebenschläfer leben in unmittelbarer Nähe des Menschen. Sie bewohnen Dachböden von Wohnhäusern. Die Schlafplätze befinden sich in den meisten Fällen im Bereich von Dachschrägen und Zwischenböden. Sie sind sehr gute Kletterer und kommen auf unterschiedlichste Weise auf den Dachboden.
- Als Zugangsmöglichkeiten dienen Dachziegeln, Mauerlöcher, Belüftungsschlitze usw. ein Lochdurchmesser von ca. 5 – 12 cm ist ausreichend. Ein gefundener Marderunterschlupf führt meistens zu Geruchsbelästigung verursacht durch Kot, Urin oder Beuteresten ( Tierkadaver von Vögeln, Ratten, Mäusen ) und starker Lärmbelästigung.
- Hinzu kommen Schäden die durch das Zerstören der Isolierung entstehen sowie Schäden an Elektroinstallationen und Kabelgängen. Über die Möglichkeiten und Vorgehensweisen Marder aus den Dachböden fernzuhalten informieren wir Sie gerne.
- Die Jagd mit Fanggeräten unterliegt dem Jagdgesetz. Somit ist es für Schädlingsbekämpfer ohne Zusatzausbildung nicht möglich, Wildtiere mit Fallen zu fangen. Das gilt nicht nur für das Fangen mit Totschlagfallen, sondern auch mit Lebendfallen. Ein wichtiger Aspekt des Fallenfangs ist der Tierschutz. Egal, ob Tiere getötet oder lebend gefangen werden sollen, ist wichtig, dass sie nicht unter Stress geraten.
- Zu den Tieren, die wir sowohl mit Lebend- als auch mit Totschlagfallen jagen, gehören vor allem Marder und Bisamratten.
- Auch hier verfügen wir über die notwendige Qualifikation und stehen ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Wir bieten Ihnen verschiedene Vogelabwehrsysteme an:
- Taubenabwehrspikes, Vogelabwehrnetze, Taubenfanghäuser, Drahtsysteme
- Individuelle Lösungsgestaltungen
- Bekämpfung gegen Vorrats- und Materialschädlinge sowie Gesundheitsschädlingen
- Vorbeugung gegen Schädlinge aller Arten (siehe Schädlinge)
- Integrierte Schädlingsbekämpfung mit geringstem Einsatz an Mitteln und großem Fachwissen zum größten Erfolg gegen Schädlinge!
- Vorratsschutz beginnt schon bei der Gewinnung von Lebensmitteln und wird dann bei der Lagerung fortgesetzt. Hierbei steht nicht nur der Schutz vor Krankheiten im Vordergrund, sondern vor allem auch die Qualitätssicherung.
- Verunreinigungen durch Exkremente, tote Tiere, Häutungsresten etc. müssen ausgeschlossen werden. Hierzu gehören dann auch Schädlinge, die keine Krankheiten übertragen, aber sehr wohl in der Lage sind, Vorräte zu verderben.
- Raumbegasungen mit Formaldehyd nach TRGS 522
- Tatortreinigung
- Allgemeine Desinfektionen
- Schlussdesinfektion in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen im Nass – Wisch –und Scheuerverfahren
- Entwesung und Desinfektion von Messie-Wohnungen
- Sofern Wespen oder Bienen in die Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz in Bonn eingetragen sind, werden die Nester bei Bedarf umgesiedelt. Solche Aktionen müssen beim zuständigen Amt für Artenschutz angezeigt werden und bedürfen zum Teil kostenpflichtiger Sondergenehmigungen. Wir verfügen über die erforderliche Sachkenntnis um solche Maßnahmen durch zu führen.
- Auch in solchen Fällen sind Sie bei uns in guten Händen. Wir erledigen den "Papier-Kram" und führen die Umsiedlung im Bedarfsfall durch.
- Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoeaprocessionea) ist eigentlich ein unscheinbarer nachtaktiver Falter, der im Herbst, wenn er befruchtet wurde, ca. 100-200 Eier auf Eichenästen legt. Die Eier sind gut getarnt und nur schwer zu erkennen.
- Im Frühjahr, wenn die Bäume ausschlagen und es wieder wärmer wird, schlüpfen die Larven und beginnen ihren Entwicklungszyklus. Die Larven sind monophag, d. h. sie sind Nahrungsspezialisten und fressen nur Eichenblätter. Zu Beginn ihrer Entwicklung sind die Raupen zwar behaart, aber noch vollkommen ungefährlich.
- Ab jetzt kann man häufig die typischen Massenwanderungen beobachten, in der etliche Tiere hintereinander wie in einer „Prozession“ hintereinander her laufen und die der Grund für die Namensgebung sind. Dabei laufen die Raupen die Eichenstämme hoch und herunter um zu fressen oder später, um die gefährlichen Nester zu bilden.
- Ab dem dritten Larvenstadium (etwa Ende Mai/Anfang Juni) besitzen die Tiere zusätzlich zu den langen Haaren die für Mensch und Tier so gefährlichen kurzen Brennhaare. Die Brennhaare enthalten Thaumetopoein, ein Nesselgift.
- Ab diesem Zeitpunkt sollte man jeglichen Kontakt mit den Raupen meiden. Auch die unmittelbare Umgebung von Eichenprozessionsspinnern ist kritisch. Es können schwere Hautirritationen und allergische Reaktionen ausgelöst werden. Die Brennhaare können unter ungünstigen Bedingungen mehr als 100 Meter durch die Luft getragen werden.
- Insgesamt durchlaufen die Raupen fünf bis sechs Entwicklungsstadien bis Anfang Juli. Jetzt verpuppen sich die Raupen um im August als Falter zu schlüpfen. Der Falter ist prinzipiell ungefährlich, jedoch beginnt mit ihm der Zyklus erneut.
Die alten Nester sind aber dennoch auch nach dem Schlüpfen der Falter noch gefährlich, da durch die Häutungsreste immer noch die Brennhaare vorhanden sind. Man kann davon ausgehen, dass bis zu 2 Jahren eine akute Gefahr von alten Nestern ausgehen kann.
- Hygiene Monitoring mit Dokumentation
- Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch,
- Einrichtung, regelmäßige kontrollierender Systeme, Auswertung der Kontrollen, Dokumentation der Maßnahmen nach folgenden Gesetzen und Vorschriften
- Die Qualifikationsregeln von Schädlingsbekämpfern beinhalten verschiedene Rechtsvorschriften( Bsp. GefStoffV, ChemVerbV, PflSchG sowie PfSchSachkV, IfSG, TierSchG etc. ) in denen unsereFacharbeiter permanent geschult und weitergebildet werden.
- Auch in speziellen Fachbereichen der aktuellsten Bekämpfungsmethoden zum Schutz des Menschen,der Umwelt und der Haustiere werden unsere Mitarbeiter regelmäßig von qualifizierten Schulungsstätten und Experten über den neuesten Stand der Technik unterrichtet.
Wir sind tätig für:
- Städte und Gemeinden
- Lebensmittelfirmen und -hersteller
- Landwirte
- Vertriebsgesellschaften
- Wohnungsbaugesellschaften
- Hausverwaltungen
- Groß und Einzelhandel
- Privathaushalte
